Dem angeführten Untersuchungsumfang nach, gab die vorliegende Probe “Apfelsaft“ keinen Anlass zur Beanstandung.
Die Probe entspricht den Vorgaben der VO (EU) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln in der jeweils gültigen Fassung und den Vorgaben des NABU und des BUND.
Siehe unter DOWNLOAD ANALYSEN
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