Das Thema haben wir schon mal beleuchtet, aber es ist noch keine Verbesserung in Sicht.
Deshalb haben wir nochmals ein paar Informationen zusammengestellt, diese bitte unter AKTUELLES abrufen.
Weiter ist in Klärung, ob es zukünftig möglich ist auf fremden Grundstücken Misteln zu entfernen, ohne vorher die Erlaubnis des Eigentümers einholen zu müssen. Eine spannende Frage, mal sehen was der Gesetzgeber da für ein Ergebnis raus bekommt, wir werden berichten.
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