Die Zertifizierung wird vom Verein Onser Saft e. V. finanziert und durchgeführt, dem einzelnen Vereinsmitglied selber entstehen durch die Zertifizierung keine Kosten!
Unternehmensnummer: D-BW-006-90337-A
Ablauf der Bio-Zertifizierung
1. Anmeldung zur Bio-Zertifizierung
1.1 Onser Saft Erzeuger mit bestehendem „Liefer- und Annahmevertrag“ meldet bei Onser Saft e.V. sein Interesse an der Bio-Zertifizierung seiner Streuobstflächen bis Mai des Jahres an.
1.2 Neues Onser Saft Mitglied meldet bei Onser Saft e.V. sein Interesse an der Bio-Zertifizierung seiner Streuobstflächen bis Mai des Jahres an.
1.3 Onser Saft e.V. schreibt Onser Saft Erzeuger mit bestehendem „Liefer- und Annahmevertrag“ an, ob er seine Streuobstflächen bio-zertifizieren lassen möchten.
2. Formulare zur Anmeldung der Bio-Zertifizierung
2.1 Onser Saft Erzeuger bzw. Onser Saft Mitglied füllt den“ Liefer-, Annahme- und Kooperationsvertrag“ aus, der vom Erzeuger, dem Verwerter und dem Verein unterschrieben und an Onser Saft e.V. geschickt wird.
2.2 Onser Saft Erzeuger bzw. Onser Saft Mitglied füllt die „Betriebsbeschreibung und Flächendokumentation Streuobstlieferanten“ aus, unterschreibt und schickt sie an Onser Saft e.V. Dazu gehört ein Lageplan, aus dem die Streuobstfläche und die Wegbeschreibung ersichtlich ist.
2.3 Onser Saft Erzeuger bzw. Onser Saft Mitglied füllt den „Antrag auf Rückwirkende Anerkennung von Streuobstflächen“ aus, unterschreibt und schickt ihn an Onser Saft e.V. Die Angaben werden anschließend vom Sachverständigen durch eine Besichtigung der Streuobstfläche bestätigt oder verneint.
2.4 Onser Saft Erzeuger bzw. Onser Saft Mitglied füllt bei Bedarf den „Unternutzungsvertrag für Streuobstflächen“ aus, der vom Bewirtschafter unterschrieben wird und schickt ihn an Onser Saft e.V.
3. Bio-Zertifizierung
3.1 Der Sachverständige bestätigt die Angaben aus dem „Antrag auf Rückwirkende Anerkennung von Streuobstflächen“, dann darf bei Zustimmung der Zertifizierungsstelle das Obst ab dem Erntejahr als bio- zertifiziertes Obst abgegeben werden.
3.2 Der Sachverständige bestätigt die Angaben aus dem „Antrag auf Rückwirkende Anerkennung von Streuobstflächen“ nicht, dann muss der Erzeuger den Mangel beseitigen und darf bei Zustimmung der Zertifizierungsstelle das Obst erst nach vier Jahren als bio-zertifiziertes Obst abgeben.
3.3 Ein Beauftragter der Zertifizierungsstelle besucht zwischen Juni und August des Jahres die neu zur Zertifizierung angemeldeten Streuobstflächen und bejaht oder verneint die Zertifizierung, ebenso kontrolliert er eine Auswahl bestehender bio-zertifizierter Streuobstflächen.
3.4 Der Bericht des Beauftragten wird von der Zertifizierungsstelle geprüft, das Kontrollergebnis erhält Onser Saft e.V. bis Mitte September des Jahres. Bei einem positiven Bescheid wird darin der Umstellungsbeginn für Neuflächen festgelegt, bei einem negativen Bescheid sind die Streuobstflächen nicht bio-zertifiziert bzw. befinden sich im Status Umstellungsphase.
4. Bio-zertifizierte Streuobstflächen
4.1 Onser Saft Bio-Erzeuger erhalten von Onser Saft e.V. eine vierstellige Mitgliedsnummer, die mit einer „3“ beginnt.
4.2 Onser Saft Bio-Erzeuger füllen vor der Kontrolle der Streuobstflächen (siehe Punkt 3.3) das
Formular "Betriebsdokumentation für Streuobstbetriebe" aus und schicken es unterschrieben
an Onser Saft e.V.
4.3 Onser Saft Bio-Erzeuger pflanzen Bio-Ware wenn verfügbar, die Verfügbarkeit ist unter www.organicXseeds.de einsehbar, Onser Saft e.V. hilft auf Anfrage.
4.4 Obst der Streuobstflächen mit unterschiedlichem Status ist getrennt zu ernten und abzugeben. Entsprechende Nachweise (Wiegescheine) sind Onser Saft e.V. vorzulegen.
Ältere Zertifizierungen stehen unter DOWNLOAD zur Verfügung